Unsere Wälder sind heuer besonders vom Borkenkäferbefall betroffen. Um Schäden zu begrenzen, bitten wir um Mithilfe und rufen erneut die Verordnung der BH Oberwart in Erinnerung:
Als Waldeigentümer sind Sie verpflichtet die erforderlichen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung von Forstschädlingen durchzuführen. Befallene Hölzer sind sofort nach der Feststellung des Befalles unter Angabe der Örtlichkeit, der Flächengröße und der befallenen Holzmasse der Bezirkshauptmannschaft Oberwart zu melden. Die Lagerung solcher Hölzer – auch außerhalb des Waldes – ist nur gestattet, wenn sie bestimmten chemischen und mechanischen Behandlungsweisen (z.B. entrinden, entwässern oder beregnen) unterzogen wurden oder werden.